Welche Förderung kommt infrage?
Voraussetzungen
Eine erste Einordnung für bestehende Wohngebäude in Deutschland.
Einkommensbonus
Gebäudehülle
Dach, Fassade und Fenster teilen sich in der Kombination denselben Kostenrahmen. Bereits ausgeschöpfte Jahresbudgets werden hier nicht erfasst; dann Zuschüsse nicht automatisch ansetzen.
Noch kein Zuschuss angesetzt
Bestätigen Sie die Voraussetzungen, bevor Förderung in die Wirtschaftlichkeit einfließt.
Wie setzt sich das zusammen?
- Kostenobergrenze Gebäude
- 28.000 €
- Berücksichtigte Kosten
- 28.000 €
- Grundförderung
- 30 %
- Möglicher Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %
- Möglicher Einkommensbonus
- 0 %
- Selbstgenutzter Anteil am Kostenrahmen
- 1 von 1 Wohneinheiten
Die ausgewiesenen möglichen Boni werden erst bei bestätigten Voraussetzungen eingerechnet. Boni zusammen mit Grundförderung sind auf den zulässigen Satz begrenzt. Nicht bestätigte Sonderboni werden nicht angesetzt.
Dach, Fassade und Fenster
- Gemeinsame geplante Kosten
- 64.200 €
- Angesetzter Zuschuss
- 0 €
15 % Basis bis 30.000 € Kostenrahmen. Zusätzliche iSFP- und andere Boni werden mangels vollständiger individueller Prüfung nicht automatisch angesetzt. Technische Mindestwerte und verfügbares Jahresbudget sind Voraussetzung.
Vor einem Auftrag
- 1Fachplanung und Voraussetzungen klären
Förderfähige Anlage, Heizungsverteilung und Antragsschritte prüfen.
- 2Vertrag mit Förderbedingung
Die passende aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbaren.
- 3Förderantrag vor Umsetzung
Maßnahme nach Zusage umsetzen und Nachweise einreichen.
Offizielle Grundlagen
Berechnungsstand: 06.10.2026. Die Quellen sind verlinkt, damit Sie Konditionen und Voraussetzungen selbst prüfen können.
KfW · Heizungsförderung 458
Grundförderung, Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus, Kostenobergrenzen.
Richtlinie 17.08.2026BMWE · BEG Einzelmaßnahmen
Förderung von Gebäudehülle und energetischen Einzelmaßnahmen.
01.08.–31.12.2026Bundesnetzagentur · EEG-Fördersätze
Leistungsabhängige Einspeisevergütung für neue Dachanlagen.
23.03.2026Umweltbundesamt · Strommix
Geschätzter direkter CO₂-Faktor 2025: 344 g/kWh.